EventCommandAnmelden
Wissen

Sicherheitskonzept für Veranstaltungen erstellen: Was muss rein?

Ab einer bestimmten Größenordnung verlangt die Behörde ein schriftliches Sicherheitskonzept, bevor eine Veranstaltung genehmigt wird. Aber auch unterhalb dieser Schwelle lohnt es sich, eines zu haben — spätestens im Streit- oder Schadensfall zeigt sich, ob die Sicherheitsplanung wirklich durchdacht war.

Wann ist ein Sicherheitskonzept Pflicht?

Nach §43 Abs. 2 MVStättVO ist ein Sicherheitskonzept verpflichtend, wenn die Versammlungsstätte mehr als 5.000 Besucherplätze hat. Viele Kommunen verlangen es in der Praxis aber schon deutlich früher — insbesondere bei Freiflächen-Veranstaltungen, Nutzungsänderungen oder besonderen Gefährdungslagen (z. B. Pyrotechnik, große Menschenmengen auf engem Raum).

Die Kernbausteine eines Sicherheitskonzepts

  • Organigramm und Verantwortlichkeiten — wer trägt welche Rolle, wer ist wofür zuständig? Ohne ein klares Organigramm fehlt die Grundlage für alles Weitere.
  • Kapazitätsberechnung — maximale Besucherzahl auf Basis von Flächen, Rettungswegbreiten und Ausgangskapazitäten.
  • Flucht- und Rettungswegekonzept — inklusive Beschilderung, Notbeleuchtung und Freihaltung im Betrieb.
  • Ordnungsdienstkonzept — Anzahl, Positionierung und Aufgaben der Ordnungskräfte.
  • Kommunikations- und Alarmierungskonzept — wie werden Besucher im Ernstfall informiert (Durchsagen, Beschilderung), wie der Krisenstab intern alarmiert?
  • Sanitäts- und Rettungsdienstkonzept — Personalstärke je nach erwarteter Besucherzahl (Faustformel-Tabellen der Hilfsorganisationen), Anbindung an den örtlichen Rettungsdienst.
  • Verkehrs- und Zufahrtskonzept — insbesondere Zufahrt für Einsatzfahrzeuge, die immer freigehalten werden muss.
  • Regelungen für besondere Gefährdungen — Witterung (z. B. Sturmvorwarnung bei Freiflächen), Pyrotechnik, Feuerwerk, große Bühnenkonstruktionen.

Wer erstellt das Sicherheitskonzept?

In der Praxis erstellt meist der Veranstalter das Konzept, oft in Zusammenarbeit mit der Betreiberseite, der Veranstaltungsleitung und ggf. externen Sicherheitsplanern. Die Behörde prüft es im Rahmen der Genehmigung und kann Auflagen ergänzen.

Häufiger Fehler: Konzept und Realität laufen auseinander

Ein Sicherheitskonzept, das nur auf dem Papier existiert, nützt im Ernstfall nichts — wenn die im Konzept benannten Rollen (VL, VfV, Ordnungsdienstleitung) nicht tatsächlich mit den richtigen Personen besetzt sind, oder wenn Kontaktdaten veraltet sind, bricht die Kette genau dann zusammen, wenn sie gebraucht wird.

Ein Sicherheitskonzept ist am wertvollsten, wenn es nicht nur beschreibt, sondern direkt umsetzbar ist: mit echten Rollen, echten Kontaktdaten und einer echten Kommunikationskette. EventCommand bildet genau diesen Übergang ab — vom normgerechten Organigramm bis zur dokumentierten Freigabe jeder sicherheitsrelevanten Entscheidung.

Kostenlos registrieren