DIN 15750 erklärt: Verantwortlichkeiten in der Veranstaltungstechnik
Während die MVStättVO die Sicherheitsrollen einer Veranstaltung regelt, bleibt eine Frage oft offen: Wer koordiniert eigentlich die Technik selbst — Bühnenbau, Rigging, Licht, Ton, Video —, wenn mehrere Gewerke parallel arbeiten? Genau hier setzt die DIN 15750 an.
Was ist die DIN 15750?
Die DIN 15750 ist eine technische Norm des Deutschen Instituts für Normung (DIN) — kein Gesetz, aber ein anerkannter Stand der Technik, ähnlich wie die IGVW SQ06. Anders als die MVStättVO, die primär auf die Sicherheit der Besucher in Versammlungsstätten abzielt, regelt die DIN 15750 die organisatorische Verantwortung bei der technischen Umsetzung von Veranstaltungen — also wer dafür sorgt, dass Bühnenbau, Traversen, Rigging und technische Installationen fachgerecht und koordiniert entstehen.
Die zentrale Rolle: Technische Leitung Veranstaltungstechnik
Kernstück der DIN 15750 ist eine klar benannte Rolle: die Technische Leitung Veranstaltungstechnik. Nach §4.6 muss sie vom Veranstalter benannt und allen Beteiligten bekannt gegeben werden — nicht nur intern dokumentiert, sondern aktiv kommuniziert. Diese Rolle ist gegenüber allen Technik-Dienstleistern weisungsbefugt und koordiniert die Gewerke:
- Audio
- Licht
- Video
- Rigging
- Power (Stromversorgung)
- Bühne
Warum eine einzige Weisungsbefugnis wichtig ist
Bei größeren Produktionen arbeiten oft fünf oder sechs unabhängige Dienstleister parallel — die Tonfirma, die Lichtfirma, das Rigging-Team, der Bühnenbauer. Ohne eine Stelle, die gewerkeübergreifend koordiniert, entstehen genau an den Schnittstellen Lücken: Wer prüft, ob die Traverse für Licht und Rigging gleichzeitig ausgelegt ist? Wer stimmt Aufbauzeiten so ab, dass sich Gewerke nicht gegenseitig blockieren? Die DIN 15750 macht diese Koordination zur klar benannten Aufgabe einer einzigen Rolle, statt sie zwischen den Dienstleistern unausgesprochen zu lassen.
Statik, Lastprüfungen und die Erklärung über vorschriftsmäßige Errichtung
Zu den Aufgaben der Technischen Leitung gehören Statik- und Lastprüfungen sowie der Standsicherheitsnachweis für technische Aufbauten. Nach Anhang A der Norm gehört dazu auch eine Erklärung über die vorschriftsmäßige Errichtung — ein dokumentierter Nachweis, dass Bühne, Traversen und Rigging fachgerecht aufgebaut wurden. Genau dieser Nachweis wird im Schadensfall oder bei einer behördlichen Prüfung zum entscheidenden Dokument.
Verhältnis zu MVStättVO und IGVW SQ06
Die drei Regelwerke ergänzen sich, statt sich zu überschneiden: Die MVStättVO definiert die Pflichtrollen für die Besuchersicherheit (§§38–43), die IGVW SQ06 konkretisiert das operative Zusammenspiel dieser Sicherheitsrollen — und die DIN 15750 regelt speziell die technische Umsetzung und Bauverantwortung. Bei kleineren Produktionen ohne aufwendigen technischen Aufbau spielt sie kaum eine Rolle; sobald Rigging, Traversen oder größere Bühnenkonstruktionen im Spiel sind, wird sie zur Pflichtlektüre.
In der Praxis
Wer sein Organigramm für eine technisch aufwendige Produktion aufbaut, sollte die Technische Leitung Veranstaltungstechnik als eigene, klar abgegrenzte Rolle neben der Veranstaltungsleitung führen — mit eigener Weisungsbefugnis gegenüber den Technik-Gewerken, aber ohne die sicherheitsrelevante Entscheidungsgewalt der Veranstaltungsleitung zu berühren.
Wer diese Rolle nicht intern besetzen kann oder für eine einzelne Produktion eine externe Technische Leitung braucht: Ayke Bröcker — Entwickler von EventCommand — arbeitet selbst als unabhängiger Meister für Veranstaltungstechnik und übernimmt genau diese Verantwortung vor Ort.
EventCommand hat die Technische Leitung Veranstaltungstechnik bereits als vordefinierte Rolle in den Normvorlagen (Vollstruktur, Festival/Open-Air) — inklusive Weisungsbefugnis, Gewerke-Koordination und Kontaktdaten für alle Technik-Dienstleister.
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