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Sicherheitsunterweisung bei Veranstaltungen: Pflicht, Inhalte und Nachweis

Eine Gefährdungsbeurteilung nützt nichts, wenn die Menschen vor Ort ihre Ergebnisse nicht kennen. Die Sicherheitsunterweisung ist die Brücke zwischen Papier und Praxis — und gerade in der Veranstaltungsbranche, wo Teams oft nur für wenige Tage zusammenkommen, eine der am häufigsten vernachlässigten Pflichten.

Gesetzliche Grundlage

Nach §12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie §4 DGUV Vorschrift 1 müssen Beschäftigte über die mit ihrer Tätigkeit verbundenen Gefährdungen und die entsprechenden Schutzmaßnahmen unterwiesen werden — und zwar vor Aufnahme der Tätigkeit, danach regelmäßig sowie zusätzlich immer dann, wenn sich Arbeitsbedingungen wesentlich ändern (neue Location, geänderter Aufbau, neue Gefährdungen).

Woher kommen die Inhalte? Der Bezug zur Gefährdungsbeurteilung

Eine Unterweisung ist kein allgemeiner Sicherheitsvortrag, sondern muss sich konkret aus der Gefährdungsbeurteilung ableiten: Welche Gefährdungen wurden identifiziert, welche Maßnahmen gelten, und was muss die einzelne Person konkret beachten? Ergänzt wird das meist um allgemeine, nicht GBU-spezifische Punkte wie Fluchtwege, Sammelplätze oder Ansprechpartner vor Ort. Beides zusammen ergibt die vollständige Unterweisung — die GBU liefert den fachlichen Inhalt, die Unterweisung macht ihn für alle Beteiligten verbindlich.

Wer muss unterwiesen werden?

Nicht nur die eigene, fest angestellte Crew — auch beauftragte Fremdfirmen für Rigging, Bühnenbau, Standbau oder Technik müssen unterwiesen werden, sobald sie auf dem gemeinsamen Arbeitsgelände tätig sind. Genau das ist in der Praxis die größte Herausforderung: Diese Teams wechseln oft von Veranstaltung zu Veranstaltung, werden kurzfristig gebucht und sind teils nur für einen einzigen Aufbautag vor Ort. Eine Unterweisung „weil man sich ja kennt“ reicht rechtlich nicht — entscheidend ist die tatsächliche, dokumentierte Durchführung.

Was macht eine Unterweisung nachweisbar?

Im Streit- oder Schadensfall liegt die Beweislast beim Veranstalter bzw. Arbeitgeber — eine mündliche Unterweisung „irgendwann am Vormittag“ ist im Zweifel wertlos. Nachweisbar wird eine Unterweisung erst durch:

  • Dokumentierten Inhalt — was genau wurde vermittelt, nicht nur „Sicherheitseinweisung durchgeführt“.
  • Unterschrift der teilnehmenden Person — als Bestätigung, dass sie die Inhalte zur Kenntnis genommen hat.
  • Zeitpunkt — wann genau die Unterweisung stattfand, insbesondere vor Tätigkeitsbeginn.
  • Nachvollziehbarem Stand der Inhalte — ändert sich die Gefährdungsbeurteilung später, muss erkennbar sein, welche Fassung die Person tatsächlich unterschrieben hat.

Typische Inhalte einer Unterweisung

  • Konkrete Gefährdungen aus der GBU und die dazugehörigen Maßnahmen (STOP-Prinzip) für den jeweiligen Arbeitsbereich.
  • Flucht- und Rettungswege, Sammelplätze, Verhalten im Notfall.
  • PSA-Pflicht — welche Schutzausrüstung wann zu tragen ist.
  • Ansprechpartner vor Ort (Veranstaltungsleitung, Sicherheitsbeauftragte) für Rückfragen und Meldungen.
  • Betriebs- bzw. hausspezifische Regeln der jeweiligen Location.

Häufige Fehler in der Praxis

  • Mündlich, ohne Nachweis — die Unterweisung findet statt, aber niemand unterschreibt, dass sie stattgefunden hat.
  • Veraltete Inhalte — nach einer Planänderung wird die Unterweisung nicht aktualisiert, die Crew arbeitet mit dem Wissensstand von vorgestern.
  • Fremdfirmen vergessen — die eigene Crew wird unterwiesen, kurzfristig gebuchte Subunternehmer aber nicht, obwohl sie denselben Gefährdungen ausgesetzt sind.
  • Kein Zugang ohne Account — gerade externe Personen ohne eigenen Firmen-Login brauchen einen einfachen Weg, die Unterweisung zu bestätigen, sonst bleibt sie in der Praxis aus.

Wie die Crew organisiert und eingeteilt wird, hängt eng mit der Schichtplanung zusammen — spätestens beim Einteilen kurzfristiger Helfer sollte feststehen, wer wann unterwiesen sein muss.

EventCommand leitet Sicherheitsunterweisungen direkt aus der Gefährdungsbeurteilung ab (oder erstellt sie frei) und macht sie quittierbar — für eingeloggte Teammitglieder in der App, für externe Fremdfirmen über einen Link mit Unterschrift, ganz ohne eigenen Account. Jede Quittierung hält Version und exakten Wortlaut zum Zeitpunkt der Unterschrift fest.

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